Pflegegrad 2
Pflegegrad
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Geldleistung (ambulant) |
Sachleistung (ambulant) |
Entlastungsbetrag (ambulant) Zweckgebunden |
Leistungsbetrag (vollstationär) |
II |
316 Euro |
689 Euro |
125 Euro |
770 Euro |
Der Gutachter stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit fest und kommt auf mindestens 27 Punkte und bis maximal 47,5 Punkte.
Damit Sie einen Pflegegrad erhalten, müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Pflege stellen. Die Krankenkasse gibt den Antrag weiter zum Medizinischen Dienst, und der erscheint bei Ihnen nach einer Voranmeldung um Sie zu begutachten.
Dabei hält er sich streng an die Vorgaben des neuartigen Prüfverfahren „Neues Begutachtungsassessment“ kurz NBA genannt, wonach der Bedarf in 6 Bereichen abgefragt und untersucht wird.
- Mobilität:
Kann der Begutachtete noch alleine aufstehen, kann er noch Treppen steigen, kann er alleine aus dem Bett aufstehen, bzw. sich alleine hinlegen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten:
Kann sich der Begutachtete noch gut im Alltag zurechtfinden, vergisst er viele Dinge, bzw. verlegt sie, kann er Gefahren erkennen und einschätzen
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Hat sich der Begutachtete in letzter Zeit verändert, ist er nachts unruhig, verhält er sich aggressiv?
- Selbstversorgung:
Geht der Begutachtete noch regelmäßig duschen, zur Toilette, nimmt er seine Mahlzeiten alleine ein, braucht er Hilfe beim Zubereiten der Mahlzeiten oder der Körperpflege
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen:
Nimmt er seine Medikamente regelmäßig alleine? Braucht er Hilfe beim Herrichten der Medikamente, spritzt er eigenständig Insulin, hält er sich an Ernährungsvorgaben
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:
Beschäftigt sich der Betroffene selbst, liest er zum Beispiel Zeitung, schaut er fern, hält er Kontakte, geht er nach draußen
Für jedes einzelne Modul werden Punkte vergeben, die je nach Grad der Selbstständigkeit gewichtet und addiert werden. Dadurch ist die Zuweisung in einen Pflegegrad möglich.
Je höher die Punktanzahl, desto höher der Pflegegrad.
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