Intensivpflegedienst - Finanzierung
Wir stehen im Vorfeld nicht nur beratend zur Seite um alle Fragen bezüglich der Kostenübernahme im SGB V und SGB XI zu klären, sondern legen Ihnen die Kosten transparent in einer für Sie erstellten Übersicht dar.
Auf die Leistungen im SGB V haben Sie einen gesetzlichen Anspruch. Diese werden nach Rücksprache mit der Krankenkasse übernommen.
Leistungen aus dem SGB XI erhalten Sie nach Einstufung in einen Pflegegrad durch den MDK.
Als Vertragspartner aller Kranken- und Pflegekassen rechnen wir direkt mit den Kostenträgern ab.
Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an und fragen nach oder schicken eine
E-Mail.
Qualifizierte Pflegekräfte und liebevoller Umgang, Führsorglichkeit und höchste Kompetenz für Ihr Wohlergehen.
Wir stehen Ihnen für offene Fragen, Anliegen und Wünsche individuell & persönlich zur Verfügung!
Kontaktieren Sie uns oder rufen Sie uns an!