Pflegegrad
Wir, das Team des Pflegezentrum Oase, sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für alle aufkommenden Fragen zur Bestimmung und Beantragung des Pflegegrades.
Lesen Sie hier weitere Informationen zur Bestimmung, Einstufung und Beantragung jedes einzelnenen Pflegegrad.
Jeder hat Anspruch auf Hilfe, egal ob körperlich oder geistig eingeschränkt, wenn die Pflegebedürftigkeit objektiv von MDK festgestellt wurde. Wir geben Ihnen einen Überblick wie Sie diese Hilfe erhalten und helfen Ihnen natürlich auch gerne persönlich.
Pflegegrad I Der Antrag
Als erstes rufen Sie bei Ihrer Krankenkasse an und bestellen einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe). Sobald dieser Antrag bei Ihnen ist, füllen Sie ihn aus und lassen ihn von Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen unterschreiben, außer Sie haben eine Generalvollmacht. Je früher Sie diesen Antrag stellen, desto besser. Sie erhalten die Leistung ab dem Tag an dem der Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingegangen ist.
Nachdem der Antrag bei ihrer Krankenkasse eingegangen ist, wird sich der MDK bei Ihnen melden. Der MDK ist eine unabhängige Einrichtung und schätzt den Hilfebedarf aus fachlich kompetenter Sicht ein.
Pflegegrad I Vorbereitung
Planen Sie für den MDK Besuch Zeit ein, er meldet sich schriftlich bei Ihnen an. Wir empfehlen Ihnen 2-3 Stunden um wirklich alle Fragen in Ruhe zu klären. Überlegen Sie bereits vorher in welchem Bereich benötigt mein Angehöriger Hilfe und Unterstützung. Wichtig auch, dass Sie sich Notizen über geistige Einschränkungen machen. Gehen Sie zu dem Hausarzt Ihres zu pflegenden Angehörigen und lassen Sie sich von allen Arztbefunden eine Kopie anfertigen. Führen Sie ein Pflegetagebuch, wir haben Ihnen zusammengestellt wie Sie dieses führen sollten.
Pflegegrad I Der Termin
Seien Sie bei dem Termin anwesend, ältere Antragssteller sind oftmals mit dem Besuch überfordert. Schildern Sie den Tagesablauf so realistisch wie möglich, bei Fragen vom Gutachter die Ihr Angehöriger falsch beantwortet, antworten Sie richtig.
Viele Pflegebedürftige haben ein großes Schamgefühl und geben nicht offen zu wo sie Probleme haben, hier sind Sie gefragt. Sie helfen Ihrem Angehörigen, indem Sie die tatsächliche Situation schildern. Vor allen Dingen bei der Demenz ist es wichtig, eine ehrliche Auskunft zu geben. Viele Patienten neigen dazu Ihren Zustand besser darzustellen als er ist, vor allem weil sie schlichtweg Ihre Fähigkeiten nicht mehr richtig einschätzen können, bzw. sich schämen diese zuzugeben. Bitten Sie um ein Gespräch unter 4 Augen nach der Begutachtung mit dem MDK, wenn die Situation total unangenehm ist für Ihren Angehörigen. Teilen Sie dem MDK die Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Demenz mit, nur so kann er die Situation richtig einschätzen und die entsprechende Empfehlung an die Pflegekasse weitergeben.
Bitten Sie zum Schluss um die Zusendung des Gutachtens.
Pflegegrad I Der Bescheid
Der Gutachter des MDK´s gibt der Pflegekasse eine Empfehlung für den vorliegenden Pflegegrad. Erkennt die Kasse diese Empfehlung an, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid. Dieser enthält den Pflegegrad, bzw. ob die beantragte Höherstufung genehmigt wurde. Mit diesem Bescheid kann ihr Angehöriger jetzt Leistungen beziehen und zwar rückwirkend ab dem Monat wo der Antrag gestellt wurde. Sollte der Antrag auf einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) abgelehnt werden, ist es wichtig, dass Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einreichen. Hier ist es wichtig das Gutachten in den Händen zu halten und genau in den Punkten zu widersprechen, die der Gutachter laut Ihrer Meinung nach falsch eingeschätzt hat. Haben Sie die Gründe für den Widerspruch klar dargelegt, wird die Pflegekasse Ihren Anspruch nochmals prüfen und ggf. den MDK ein zweites Mal beauftragen. Hier kommt in der Regel ein anderer Gutachter und prüft den Anspruch neu.
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