Das Pflegetagebuch
Wenn Sie den Antrag auf einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) bei Ihrer zuständigen Pflegekasse gestellt haben,
sollten Sie anfangen ein Pflegetagebuch zu führen.
Dadurch können Sie bei der Begutachtung ganz präzise Angaben machen,
und haben einen Nachweis über einen längeren Zeitraum, denn nicht jeder Tag ist gleich.
Wichtig ist auch, zu notieren, welcher Art die Tätigkeiten sind:
ob Sie nur beaufsichtigen oder gar vollständig übernehmen und ob Sie die Tätigkeiten alleine durchführen oder zu zweit.
Sie sollten sich an den folgenden 6 Modulen des Begutachtungsassessments orientieren:
Modul 1
- Kann Ihr Angehöriger sich allein in der Wohnung orientieren?
Erkennt Ihr Angehöriger Gefahren und Risiken selbst?
Versteht Ihr Angehöriger Sachverhalte?
Modul 2
Erkennt Ihr Angehöriger Gefahren und Risiken selbst?
Versteht Ihr Angehöriger Sachverhalte?
Kann Ihr Angehöriger sich allein in der Wohnung orientieren?
Modul 3
- Leidet Ihr Angehöriger unter Wahnvorstellungen?
Leidet Ihr Angehöriger unter Ängsten?
Ist Ihr Angehöriger depressiv, antriebslos?
Reagiert er aggressiv?
Modul 4
Kann er die Grundpflege alleine durchführen?
Kann er alleine zur Toilette gehen?
Kann er selbstständig essen und trinken?
Modul 5
- Kann Ihr Angehöriger alleine den Arzt aufsuchen?
Ist er in der Lage seine Medikamente nach Plan einzunehmen?
Benötigt er Hilfe beim Umgang mit medizinischen Hilfsmitteln?
Modul 6
- Sucht er soziale Kontakte und pflegt Sie?
Kann er seinen Tagesablauf strukturieren?
Im Pflegetagebuch wird jeder einzelne Bereich erfasst und überprüft.
So entsteht am Ende ein guter Einblick in die tatsächliche Situation Ihres Angehörigen und die Anträge können besser bewilligt werden.
Qualifizierte Pflegekräfte und liebevoller Umgang, Führsorglichkeit und höchste Kompetenz für Ihr Wohlergehen.
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